Elektromobil im ÖPNV mitnehmen? Was muss ich beachten?

Elektromobil im ÖPNV mitnehmen? Was muss ich beachten?

Allgemein besteht eine Beförderungspflicht für Menschen mit Handicap und deren Hilfsmitteln im öffentlichen Personennahverkehr. Beim Transport von überdimensionalen Mobilitätshilfen – vor allem bei Fortbewegungsmitteln mit eigenem Antrieb und Lenksäule - gab es lange Zeit unterschiedliche Bestimmungen.

2016 verboten sogar zahlreiche deutsche Städte die Mitnahme von Elektromobilen, aufgrund des erhöhten Risikos hinsichtlich umkippen. Seit Februar 2018 gibt es eine bundesweit einheitliche Erlassregelung. In dem Beschluss wird festgelegt, unter welchen Bedingungen E-Scooter beförderungspflichtig sind, seitens der Verkehrsunternehmen eine Mitnahme also nicht verweigert werden kann.

Es gibt dementsprechend keinen gesetzlichen Anspruch per se. Durch Erfüllung von Auflagen erwirkt man ein Recht zur Mitnahme. Dabei werden Beförderer und Fahrgast gleichermaßen angehalten, diesbezügliche Notwendigkeiten zu erfüllen. So werden Bedarf und Sicherheit auf einen größtmöglichen Nenner gebracht. Davon abgesehen sind nicht alle Elektromobile im ÖPNV zur Mitnahme geeignet.

Elektromobil im ÖPNV. Pflichten

  • Wichtigste Kriterien sind Länge, Gewicht, Vorhandensein einer Feststellbremse, TÜV
  • Länge: maximal 1,20 m
  • Eigengewicht: mit Batterie maximal 85,0 kg
  • Gesamtgewicht inkl. Fahrer /in und Gepäck: maximal 300,0 kg
  • Mindestens 12 % Steigfähigkeit, um ggf. eine Rampe hochfahren zu können

Die Beförderungspflicht erstreckt sich dabei auf Scooter mit 4 Rädern, mit einer Gesamtlänge bis 120 cm, einem Gesamtgewicht von maximal 300 kg, plus Feststellbremse für eine Achse. Außerdem muss das Fahrzeug rückwärts in den Bus fahren können. Die Befähigung zur Mitnahme muss in der Bedienungsanleitung aufgeführt sein. Aber erst, wenn der Bus über einen Rollstuhlparkplatz mit mindestens 28 cm überstehendem Haltebügel verfügt und dieser nicht durch andere Fahrgäste (Rollstuhl, Kinderwagen oder Personen aufgrund z.B. überfüllten Busses) belegt ist, steht dem Transport nichts mehr im Wege. Zudem gilt die Mitnahmeverpflichtung nur für Nutzer mit Schwerbehinderung Klasse „G“, oder wenn das Gerät von der Krankenkasse verschrieben wurde. Darüber hinaus bestehen für die Fahrzeugführer verschiedene Verhaltensregeln.

So wird’s einfacher, mit der blauen Plakette

Um das Elektromobil im ÖPNV mitnehmen zu dürfen, soll der Fahrer, die Fahrerin selbständig in den Bus hinein als auch wieder hinausfahren können, inklusive der ordnungsgemäßen Aufstellung, d.h. Betätigung der Feststellbremse und Anlegen des Haltebügels. Empfohlen wird zudem das rückwärtige Einparken, es ist jedoch nicht verpflichtend. Personenbezogene Unterlagen zum Mobil sind mitzuführen, auf Verlangen dem Buskraftfahrer oder dessen Personal vorzuzeigen.

Wenn Sie ein ÖPNV- mitnahmefähiges Elektromobil kaufen, lassen Sie sich gleich die blaue Plakette mit aushändigen, sie wird aufgeklebt, signalisiert dem Busfahrer, dass Ihr Gerät die Kriterien erfüllt. Anderweitig können Sie ein Exemplar auch hier erwerben: BSK-Shop. Gegenseitig wird mit dem Anbringen einer entsprechenden Plakette auf ÖPNV-Verkehrsmitteln die Eignung zur Mitnahme von Elektromobilen angezeigt, dann wissen Sie gleich, hier steht der nötige Platz mit dem Haltebügel zur Verfügung. Bis 2022 soll komplette Barrierefreiheit im Nahverkehr hergestellt sein. Das heißt, alle Busse haben dann mindestens einen Rollstuhlparkplatz nebst Haltebügel, neigbare Einstiegsflächen und/oder Einfahrtsrampen – das Elektromobil im ÖPNV mitnehmen soll dann kein Problem mehr sein.

Schienenverkehr: andere Regelungen

Während die Bestimmungen für die Mitnahme von Elektromobilen im ÖPNV des Linienbusverkehrs eindeutig definiert sind, gibt es keine adäquaten Regeln für Straßenbahnen und U-Bahnen. Denn der betreffende Erlass bezieht sich nur auf Busse. Da der städtische Schienenverkehr meist auch zum ÖPNV der Kommune gehört, werden hier i.d.R. die Bestimmungen aus dem Busverkehr übernommen, darauf verlassen kann man sich aber nicht. Man sollte sich vor Reiseantritt über die Bedingungen vor Ort erkundigen.

Auch die Deutsche Bahn ist nicht an die Erlassregelung des ÖPNV gebunden. Möchte man hier sein Elektromobil mitnehmen, verweist das Unternehmen darauf, vor der Fahrt in Kontakt zu treten. Dafür zuständig ist die„DB Mobilitätszentrale“.

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